Kartenleser cyberJack secoder nicht mehr nutzbar
Wei bereits in unserem Kammerreport Ausgabe 3/2025 vom 5. Juni 2025 mitgeteilt, ist der Kartenleser cyberJack secoder nicht mehr nutzbar. Seit Ende November 2025 wird das Kartenlesegerät cyberJack Secoder der Firma Reiner SCT nicht mehr vom besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) unterstützt. Grund hierfür ist, dass der Hersteller den Support für das Gerät eingestellt hat und die aktuellen Sicherheitsanforderungen nicht mehr erfüllt werden.
Wer prüfen möchte, ob sein Gerät betroffen ist, kann den Modellnamen auf dem Typenschild oder im Display sehen. Aber Achtung: Der Begriff „Secoder“ ist kein eindeutiger Modellname, sondern bezeichnet die im Gerät eingesetzte Software. Dieser Begriff wird auch bei neueren Geräten benutzt, die weiterhin funktionieren.
Anwältinnen und Anwälte müssen den cyberJack Secoder der Firma Reiner SCT austauschen. Im beA-Anwenderhandbuch sind alle unterstützten Kartenleser aufgelistet. Alternativ kann ein Softwarezertifikat bestellt werden, um ohne Kartenleser auf das beA und die mobile App zuzugreifen. Für einige Vorgänge, wie die Erstregistrierung, ist jedoch weiterhin eine beA-Karte und damit auch ein Kartenlesegerät nötig.
Kammerreport Ausgabe 3/2025 vom 5. Juni 2025: Kartenleser cyberJack secoder bald nicht mehr nutzbar