HANSEATISCHE RECHTSANWALTSKAMMER HAMBURG
Ausgabe 5/2025 vom 4. Dezember 2025

Umgang mit Fremdgeld

Hinweise und Empfehlungen der Bundesrechtsanwaltskammer

Die Bundesrechtsanwaltskammer informiert in einem Rundschreiben über die Entwicklungen rund um anwaltliche Sammelanderkonten und über den Umgang mit Fremdgeld. Hintergrund sind mögliche Kündigungen durch Banken, um nicht den umfangreichen und bußgeldbewehrten Prüfpflichten nach dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (FKAustG) zu unterliegen. Die BRAK gibt Verhaltensempfehlungen für den Umgang mit Fremdgeld und skizziert Lösungsansätze für den Fall der Kündigung eines Sammelanderkontos. Das vollständige Rundschreiben mit Erläuterungen zum Hintergrund und Verhaltensempfehlungen finden Sie hier.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der in dem Rundschreiben erwähnte Nichtbeanstandungserlass zwischenzeitlich erneut bis Ende 2026 verlängert wurde (s. Presseerklärung der BRAK vom 24.11.2025). Die Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses ist aber nur eine Zwischenlösung bis eine endgültige Lösung für die Sammelanderkonten gefunden wurde. Die BRAK setzt sich für ein zentrales elektronisches System zur automatisierten Prüfung der Transaktionen auf Fremdgeldkonten ein, um langfristig den Fortbestand der Sammelanderkonten zu sichern.

Weiterführender Link:
Wohin mit meinem Fremdgeld?, Holling / Bluhm / von Seltmann in: BRAK-Magazin 5/2025, S. 8ff.